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   VGH Bayern, 20.06.2022 - 6 CE 22.731   

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VGH Bayern, 20.06.2022 - 6 CE 22.731 (https://dejure.org/2022,16516)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.06.2022 - 6 CE 22.731 (https://dejure.org/2022,16516)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juni 2022 - 6 CE 22.731 (https://dejure.org/2022,16516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2
    Bundesbeamtenrecht, Telekom, Konkurrentenstreit, Beförderung, Beurteilung, höherwertiger Dienstposten, Stellungnahmen der unmittelbaren Führungskräfte, Leistungsvorsprung der Beigeladenen

  • rewis.io

    Bundesbeamtenrecht, Telekom, Konkurrentenstreit, Beförderung, Beurteilung, höherwertiger Dienstposten, Stellungnahmen der unmittelbaren Führungskräfte, Leistungsvorsprung der Beigeladenen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2022 - 6 CE 22.731
    Dem trägt er dadurch Rechnung, dass er grundrechtsgleiche Rechte auf eine ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; dazu etwa BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 31; BVerwG, B.v. 28.5.2021 - 2 VR 1.21 - juris Rn. 15).

    Verletzt der Dienstherr das aus Art. 33 Abs. 2 GG resultierende subjektive Recht durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung, so kann der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl wenigstens möglich erscheint (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 57, B.v. 9.8.2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 70; BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2708 - juris Rn. 17).

    Das ergibt sich aus dem allgemeinen Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 59; BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 52; BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2708 - juris Rn. 34; U.v. 20.8.2020 - 6 B 18.2657 - juris Rn. 22; OVG NW, B.v. 14.6.2021 - 1 B 409.21 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2708

    Bund darf Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof vorläufig nicht besetzen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2022 - 6 CE 22.731
    Verletzt der Dienstherr das aus Art. 33 Abs. 2 GG resultierende subjektive Recht durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung, so kann der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl wenigstens möglich erscheint (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 57, B.v. 9.8.2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 70; BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2708 - juris Rn. 17).

    Der Leistungsvergleich unter mehreren Bewerbern im Rahmen einer dienstrechtlichen Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG hat - vor allem - anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 32 m.w.N.; BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2708 - juris Rn. 20; B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 11).

    Das ergibt sich aus dem allgemeinen Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 59; BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 52; BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2708 - juris Rn. 34; U.v. 20.8.2020 - 6 B 18.2657 - juris Rn. 22; OVG NW, B.v. 14.6.2021 - 1 B 409.21 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2022 - 6 CE 22.731
    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 21).

    Das ergibt sich aus dem allgemeinen Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im Allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 59; BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 52; BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2708 - juris Rn. 34; U.v. 20.8.2020 - 6 B 18.2657 - juris Rn. 22; OVG NW, B.v. 14.6.2021 - 1 B 409.21 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2022 - 6 CE 22.731
    Der Antrag des Beamten bestimmt bei mehreren zeitgleich beabsichtigten Beförderungen, ob er die Beförderung nur eines ausgewählten Bewerbers oder aber mehrerer oder aller ausgewählten Bewerber angreift (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 19).

    Anderes kann gelten, wenn der auf vorläufige Unterlassung der Beförderung einer Mehrzahl - ggfs. sogar einer Vielzahl - von Mitbewerbern gerichtete Rechtsschutzantrag sich als rechtsmissbräuchlich darstellt, weil von vornherein ausgeschlossen ist, dass die Beförderung der Mitbewerber den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers verletzt, und der Angriff auf eine größere Zahl von beabsichtigten Ernennungen von Mitbewerbern ersichtlich nicht der Wahrung des Bewerbungsverfahrensanspruchs dient, sondern Druck auf den Dienstherrn ausüben soll (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 10.5.2021 - 6 CE 21.658 - juris Rn. 17).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2022 - 6 CE 22.731
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG garantiert einen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz (vgl. BVerfG, U.v. 20.2.2001 - 2 BvR 1444/00 - BVerfGE 103, 142/156; B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178/1179).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2022 - 6 CE 22.731
    Der Leistungsvergleich unter mehreren Bewerbern im Rahmen einer dienstrechtlichen Auswahlentscheidung nach Art. 33 Abs. 2 GG hat - vor allem - anhand dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 - juris Rn. 32 m.w.N.; BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2708 - juris Rn. 20; B.v. 2.9.2020 - 6 CE 20.1351 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2022 - 6 CE 22.731
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG garantiert einen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz (vgl. BVerfG, U.v. 20.2.2001 - 2 BvR 1444/00 - BVerfGE 103, 142/156; B.v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178/1179).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2022 - 6 CE 22.731
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das Leistungsvermögen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (BVerwG, B.v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 24; U.v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2022 - 6 CE 22.731
    Hierfür ist erforderlich, dass sie die dienstliche Tätigkeit im maßgebenden Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, das Leistungsvermögen hinreichend differenziert darstellen sowie auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen (BVerwG, B.v. 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 24; U.v. 27.11.2014 - 2 A 10.13 - juris Rn. 21).
  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2022 - 6 CE 22.731
    Verletzt der Dienstherr das aus Art. 33 Abs. 2 GG resultierende subjektive Recht durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung, so kann der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl wenigstens möglich erscheint (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 57, B.v. 9.8.2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 70; BayVGH, B.v. 1.2.2022 - 6 CE 21.2708 - juris Rn. 17).
  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung

  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429

    Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren -

  • BVerwG, 28.05.2021 - 2 VR 1.21

    Erfolgloser Konkurrenteneilantrag gegen Ausschluss vom Auswahlverfahren wegen

  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 3 CE 17.434

    Konkurrentenstreit um die Stelle des Präsidenten des Finanzgerichts München

  • VGH Bayern, 20.08.2020 - 6 B 18.2657

    Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen bei unterschiedlichen Statusämtern

  • VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351

    Erfolgloser Eilantrag in einem Konkurrentenstreit (Vorsitzende Richterin am

  • VGH Bayern, 24.09.2019 - 6 CE 19.1749

    Auswahlentscheidung aufgrund dienstlicher Beurteilung - Telekom

  • VGH Bayern, 10.05.2021 - 6 CE 21.658

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Bundespolizei

  • VG Würzburg, 01.12.2022 - W 1 E 22.1689

    Konkurrentenstreit, Telekom, dienstliche Beurteilung, Begründung des

    Neben der Bewertung der Einzelmerkmale wird auch bei der Bildung des abschließenden Gesamturteils auf die höherwertige Tätigkeit des Antragstellers Bezug genommen, was nach der Rechtsprechung des BayVGH (B.v. 20.06.2022 - 6 CE 22.731) auch notwendig ist, da die Beurteilung im höheren Statusamt grundsätzlich bei formal gleicher Bewertung besser ist, so dass die höherwertige Tätigkeit berücksichtigt werden muss.

    Es ist daher der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, dass letztlich allein die höherwertige Tätigkeit der Beigeladenen zu deren besserer Gesamtbewertung geführt haben, was auch unter Berücksichtigung der zitierten Rechtsprechung des BayVGH (B.v. 20.06.2022 - 6 CE 22.731) fragwürdig ist.

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